Arbeitsrecht

Das Arbeitsrecht regelt das Recht zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber von Anfang bis zum Ende des Arbeitsverhältnisses auch hinsichtlich der Lösung möglicher Streitigkeiten.

Unser Büro bietet hier folgende Leistungen:

1. Entwurf von Arbeits- und Dienstverträgen,

2. Geltendmachung von streitigen Ansprüchen im außergerichtlichen, wenn nicht vermeidbar auch im gerichtlichen Bereich,

3. Durchführung von Feststellungsverfahren in Bezug auf erbrachte Leistungen,

4. Durchsetzung der Forderung der Arbeitnehmer,

5. Ausfertigung von Gutachten, die die Rechte und Pflichten der Arbeitnehmer und Arbeitgeber bewerten,

6. Einholung der Arbeitserlaubnis für ausländische Arbeitnehmer beim Arbeits- und Sozialministerium,

7. Vertretung in Angelegenheiten betreffend das Sozialrecht auch vor den Einrichtungen zur Sicherung des Sozialstaates.