Das Erbrecht regelt die Aufteilung der Hinterlassenschaft (Nachlass) des Verstorbenen.
Im Rahmen des Erbrechts bieten wir folgende Leistungen an:
Die Durchführung bzw. Geltendmachung
des Anspruchs auf Erbschaft,
des Anspruchs zur Anerkennung von im Ausland ergangenen Erbschaftsscheinen,
der Abgabe der Erbschaftserklärungen und steuerlicher Bearbeitungen,
des Anspruchs auf Übergang der Immobilien des Erblassers auf die Erben bzw. Vermächtnisnehmer,
der Auflösung der Erbengemeinschaften,
der Testamentserstellung,
aller sonstiger Erbrechtsangelegenheiten.