Personenrecht

Das Personenstands- und Vereins- bzw. Stiftungsrecht regelt in der Türkei die Rechte dieser natürlichen und juristischen Personen innerhalb des Zivilrechts und schützt sie vor Rechtsverlusten.

Innerhalb des Personenstands- und Vereins- bzw. Stiftungsrecht bietet unsere Kanzlei folgende Leistungen an:

Die Durchführung bzw. Geltendmachung

  1. von Alters- und Namensberichtigungsverfahren,

  2. des Anspruchs auf Personenstands- und Vereinsregsitereintragungen,

  3. des Begehrens auf Erhalt eines Versäumnisurteils,

  4. Betreuerbestellungsverfahren,

  5. der Vorbereitungen für Satzungsentwürfe von Vereinen und Stiftungen.