Das Personenstands- und Vereins- bzw. Stiftungsrecht regelt in der Türkei die Rechte dieser natürlichen und juristischen Personen innerhalb des Zivilrechts und schützt sie vor Rechtsverlusten.
Innerhalb des Personenstands- und Vereins- bzw. Stiftungsrecht bietet unsere Kanzlei folgende Leistungen an:
Die Durchführung bzw. Geltendmachung
von Alters- und Namensberichtigungsverfahren,
des Anspruchs auf Personenstands- und Vereinsregsitereintragungen,
des Begehrens auf Erhalt eines Versäumnisurteils,
Betreuerbestellungsverfahren,
der Vorbereitungen für Satzungsentwürfe von Vereinen und Stiftungen.