Schadenersatzrecht

Das Schadensersatzrecht stellt das Rechtsgebiet dar, das infolge verschuldeten Verhaltens oder unerlaubter Handlung den zu ersetzenden Schaden und das Schmerzensgeld feststellt und die Durchsetzbarkeit regelt.

Hier bieten wir folgende Leistungen:

1. Geltendmachung des Schadenersatzes und des Schmerzensgeldes aus vertragswidrigem Verhalten auch bei Gericht,

2. Geltendmachung des Schadenersatzes und des Schmerzensgeldes in den Fällen, in denen durch die zugrunde liegende Handlung auch Straftatbestände wie die der "Beleidigung" oder der "Verleumdung" erfüllt werden, auch bei Gericht,

3. Geltendmachung des Schadenersatzes und des Schmerzensgeldes infolge von Verkehrsunfällen,

4. Geltendmachung des Schadenersatzes und des Schmerzensgeldes infolge unerlaubter Handlungen

5. Durchsetzung von materiellen und/oder ideellen Schadensersatzansprüchen gegen natürliche oder juristische Personen