Das Vollstreckungsrecht regelt das System der Eintreibung aufgrund vorliegender rechtskräftiger Titel in Form von Gerichtsurteilen, notariell beglaubigter Anerkenntnisse und aufgrund anderer Urkunden, die die Zahlungspflicht des Schuldners festgestellt haben.
Unser Büro bietet hier folgende Leistungen:
1. Betreibung der Zwangsvollstreckung aus Gerichtsurteilen,
2. Ausfertigung notariell zu beglaubigender Anerkenntnisse, im Falle der Nichterfüllung durch den Schuldner die Betreibung der Zwangsvollstreckung aus dem Anerkenntnis,
3. Betreibung der Vollstreckung im Urkundsprozess aus Urkunden wie Scheck und Wechsel etc.,
4. Vertretung im Rahmen der Rechtsmittelverfahren in der Zwangsvollstreckung bei Vollstreckungsgerichten und den ordentlichen Gerichten auf Seiten der Gläubiger,
5. Einlegung von Rechtsmitteln gegen Maßnahmen der Zwangsvollstreckung auf Seiten des Schuldners, Erhebung der Gegenklage auf negative Feststellung, Wahrung der Rechte des Schuldners im Allgemeinen.