Der Kauf von einer Immobilie in der Türkei von Personen mit fremder Staatsangehörigkeit
Eine nicht türkische Staatsperson und Personen mit ausländischem Status, eine Firma mit fremdem Kapital in der Türkei wo ein fremder Staatsangehöriger Teilinhaber ist, können mit rechtlichen Ausnahmen und Anordnungen Immobilien kaufen.
Unter normalen Bedingungen haben fremde Staatsbürger das gleiche Recht wie türkische Staatsbürger beim Kauf von einer Immobilie. Wenn die Immobilie sich in einem Gemeindegrenzgebiet befindet, nicht in einem militärischem Verbotsgrenze oder riskantem Gebiet ist kann es von einem fremden Staatsbürger gekauft werden.
Es gibt es einige Punkte die beim Kauf beachtet werden müssen. Aller erst muss überprüft werden ob die anstehende Immobilie in der Zukunft verwendet, verkauft oder bei einer Konstruktion sich eine rechtliche Beschränkungen befindet. Unsere Empfehlung ist, vor einer beliebigen Vereinbarung oder Anzahlung den Status der anstehende Immobile über einem Rechtsanwalt zu überprüfen und ein Bericht über dieses Thema zu erhalten. Dank dieser Revision wird festgestellt welcherlei Immobilie gekauft wird und ob es später Schwierigkeiten sich ergeben werden. Was nicht zu vergessen ist, das der Kauf einer Immobile ohne gerichtliche Überprüfung hohe geistige und materille Schäden bringen können.
Wenn der Beurteilungsbericht für die Immobilie positive ist, muss eine gesunde Vertragsgestaltung zwischen Käufer und Verkäufer erstellt werden weil ein fremder Staatsbürger nicht gleich nach der Bezahlung der anstehenden Immobilien sofort den Grundbucheintrag erhalten kann. Der Abschluss für den Kauf der Immobilie von einem fremden Staatsbürger ist von der Kommandoarmee in Izmir abhängig. Das Hauptthema für diese Genehmigung ist nicht die Befragung des fremden Staatsbürgers sondern die Untersuchung der anstehenden Immobilie. Um die Genehmigung von militärischen Behörden zu erhalten müssen einige Akten und Katasterkarten von der Immobilie gesammelt und an die Kommandoarmee geschickt werden. Da die Übertragung des Grundbucheintrags ohne die Genehmigung nicht erstattet ist, müssen die Rechte des fremden Staatsbürgers in Schutz und Sicherheit genommen werden. Damit dieses ganze Verfahren Sicher und Schnell verläuft ist unsere Empfehlung einen Rechtsanwalt zu vermitteln.
Die Genehmigung von militärischen Behörden dauert ca. 2,5 bis 3 Monate. Nachdem das Genehmigungsverfahren abgeschlossen ist, kann der Grundbucheintrag beim Landesamt überschrieben und an den fremden Staatsbürger umgeschrieben werden.