Die Rechtsfähigkeit in der Türkei für die in Deutschland gesprochenen Scheidungsurteile,
für die Gültigkeit des Scheidungsurteils in Deutschland oder einem fremden Land muss auch in der Türkei für die geschiedenen Ehepaare eine Anerkennung statt finden um auch in der Türkei geschieden zu werden.
Der Zweck des Anerkennungsprozess ist, das dass fremde Scheidungsurteil nach türkischem Recht zu durchforschen und zu anerkennen.
Um den Vorgang für Sie zu erledigen, müssen Sie sich an uns im Büro wenden dafür benötigen wir folgende Unterlagen.
Zum Beispiel, für ein Scheidungsurteil in Deutschland in der Türkei anerkennen zu lassen benötigen wir folgende Unterlagen:
Nachdem die oben beschriebenen Unterlagen bei uns eingehen wird in der Türkei eine Klage für die Scheidungsanerkennung eingeleitet. Falls die beiden geschiedenen Ehepaare sich von einem Rechtsanwalt in der Türkei vertreten lassen werden, wird die Klage schnell abgeschlossen. Aber falls eines der geschiedenen Ehepaare um die Anerkennung zu erschweren, keine Vollmacht an einen Rechtsanwalt gibt, muss an das weigernde Ehepaar zuerst eine nationale gerichtliche Zustellung über die Klage erstellt werden, erst dann kommt es zur Scheidungsanerkennung.
Um mehr Information über das Scheidungsanerkennung zu erhalten genügt es sich bei uns im Büro über Telefon oder E-Mail zu melden.