Die auszustellende Vollmacht kann in den Ländergrenzen der Türkei bei einem Notar, außerhalb der Türkei bei einer Aulandsvertretung der Republik Türkei eingeholt werden. Ausländische Personen können sich auch an die Notare ihres jeweiligen Landes wenden; beglaubigte Vollmachten von ausländischen Notaren müssen zusätzlich mit einer Überbeglaubigung in Form einer Apostille nach dem Haager Übereinkommen versehen werden bevor Sie Rechtswirksamkeit in der Türkei entfalten. Einfache schriftliche Erklärungen eines Auftragsgebers sind ohne notarielle Beglaubigung oder ausländische notarielle Beglaubigung mit Apostille im türkischen Rechtssystem nicht einsetzbar.
Dem inländischen oder ausländischen Notar bzw. den Konsulaten sind für die Ausfertigung der Vollmacht die Personalausweisnummer des Rechtsanwaltes der Republik Türkei, seine Anschrift und die Rechtsanwaltskammer mitzuteilen, bei der er zugelassen ist.
In Rechtsanwaltsvollmachten wird eine vollumfängliche Vollmacht zur gerichtlichen und außergreichtlichen Vertretung in jeglicher Hinsicht eingeräumt.
Im türkischen System sind auf Vollmachten für Scheidungsverfahren, und auf solchen, die zum Grundstücksverkauf bzw. -ankauf oder Fahrzeugverkauf bzw. -ankauf bevollmächtigen ein Lichtbild des Vollmachtgebers niederzulegen. Daher sollten in diesen Fällen zwei Passfotos bereit gehalten werden.
In Angelegenheiten, in denen sich die oben näher beschriebene Generalvollmacht sich nicht anbietet, können Sie sich über unsere Mitarbeiter weitere Informationen einholen.